Im Jahr 2011 hat das UN Human Rights Council die UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte (UN Guiding Principles on Business and Human Rights) verabschiedet, zu deren Umsetzung die EU-Kommission die Mitgliedsstaaten aufrief, bis Ende 2020 sogenannte Nationale Aktionspläne (NAP) zu entwickeln.
Mit dem am 16. Dezember 2016 vom Bundeskabinett beschlossenen NAP wurde dieser Aufforderung Folge geleistet. Neben der Pflicht des Staates, die Menschenrechte zu schützen, wird darin festgelegt, dass es die Aufgabe der Unternehmen ist, Menschenrechte in ihren Wertschöpfungsketten zu achten. Unabhängig von ihrer Größe müssen alle Unternehmen ihrer menschenrechtlichen Sorgfaltspflicht nachkommen, indem sie Prozesse etablieren, die nachteilige Auswirkungen ihrer Geschäftstätigkeit ermitteln, verhüten und vermindern.